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   BVerwG, 16.10.1959 - VII C 160.57   

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https://dejure.org/1959,4103
BVerwG, 16.10.1959 - VII C 160.57 (https://dejure.org/1959,4103)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1959 - VII C 160.57 (https://dejure.org/1959,4103)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1959 - VII C 160.57 (https://dejure.org/1959,4103)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1961, 23
  • WM 1960, 47
  • DB 1960, 291
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 09.12.1991 - II ZR 87/91

    Schadensersatzansprüche gegen einen Gesellschafter in der Auseinandersetzung

    Schadensersatzansprüche gegen Gesellschafter bei Liquidation der Gesellschaft (im Anschluß an BGH, NJW 1960, 433 = LM § 149 HGB Nr. 3 = WM 1960, 47, und WM 1977, 617).

    Es legt zwar dem Ausgangspunkt seiner rechtlichen Erwägungen die Rechtsprechung des Senates zugrunde, nach der Schadensersatzansprüche der vorliegenden Art dann bloße Rechnungsposten der Auseinandersetzungsrechnung werden und damit nicht mehr selbständig geltend gemacht werden können, wenn die Gesellschafter die Auflösung und Liquidation der Gesellschaft beschlossen haben, die Schadensersatzleistung zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger nicht mehr genötigt wird und der ersatzpflichtige Gesellschafter selbst unter Berücksichtigung der ihn treffenden Verbindlichkeit noch etwa aus der Liquidationsmasse verlangen kann (Sen.Urt. v. 30. November 1959 - II ZR 145/58, WM 1960, 47, 48; Urt. v. 3. Februar 1977 - II ZR 201/75, WM 1977, 617, 618).

  • BVerwG, 09.09.1963 - VIII C 3.62

    Grenzen der Mietpreisbindung nach dem Mietpreisrecht - Bestimmung des Begriffs

    Wäre der Wohnraum, um den es sich hier handelt, bezugsfertig geworden nach dem 31. Dezember 1949, so entfiele die Preisbindung gemäß § 46 des Ersten Wohnungsbaugesetzes - I.WoBauG - in der Fassung vom 25. August 1953 (BGBl. I S. 1047) ohne Rücksicht darauf, ob es sich nur um behelfsmäßigen Wohnraum handelt (Urteil vom 16. Oktober 1959 - BVerwG VII C 160.57 -, BBBl. 1960 S. 126 = BlGBW 1960 S. 110 - WM 1960 S. 47 - ZMR 1961 S. 23).
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